Sachverständiger Mayen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Sascha Blümling Mayen

Sascha Blümling

Bausachverständiger und Baugutachter

Mayenerstraße 31
56727 Mayen-Alzheim
Tel: 02651 754 99 40
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Qualifikation

  • Meister im Bereich Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
  • öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger- Handwerk
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Mayen steht Ihnen Herr Sascha Blümling als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Sascha Blümling kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Mayen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Mayen kommen bzw. sich nicht in Mayen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Mayen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Mayen ist eine Große kreisangehörige Stadt im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz in der Vulkaneifel. Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Vordereifel, bis zum 6. November 1970 war Mayen auch Verwaltungssitz des Landkreises Mayen. Mit knapp 20.000 Einwohnern ist Mayen die größte Stadt der rheinland-pfälzischen Eifel.

Westlich sowie nördlich und südwestlich von Mayen erhebt sich in einer Geländestufe die Eifel. In östlicher Richtung öffnet sich die Landschaft zum flach auslaufenden Koblenz-Neuwieder-Becken, das wiederum in den Nordteil Pellenz und den Südteil Maifeld unterteilbar ist, die landläufig noch zur Eifel gerechnet werden. Daher kommt die Bezeichnung „Mayen, das Tor zur Eifel“.Das Flüsschen Nette (Mittelrhein) durchfließt die Stadt von der Eifel kommend in Richtung Weißenthurm am Rhein.

Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Mayen-Koblenz

Postleitzahl: 56727, 56729
Vorwahl: 02651
KFZ-Kennzeichen: MYK, MY

Stadtverwaltung Mayen
Rathaus Rosengasse 2
56727 Mayen
Postfach 19 53
56709 Mayen
Telefon: +49 (0) 2651 88 0 (Zentrale)
Telefax: +49 (0) 2651 88 52600
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bürgermeister Mayen
Bürgermeister der Stadt Mayen
Bernhard Mauel
Dienstzimmer im Rathaus der Stadt Mayen:
Telefon: 02651 88

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