Baugutachter Mayen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Sascha Blümling Mayen

Sascha Blümling

Bausachverständiger und Baugutachter

Mayenerstraße 31
56727 Mayen-Alzheim
Tel: 02651 754 99 40
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Qualifikation

  • Meister im Bereich Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
  • öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger- Handwerk
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Gutachter für Schäden an Gebäuden (SAA) mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Mayen steht Ihnen Herr Sascha Blümling als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Sascha Blümling kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Mayen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Mayen kommen bzw. sich nicht in Mayen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Mayen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Mayen ist eine Große kreisangehörige Stadt im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz in der Vulkaneifel. Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Vordereifel, bis zum 6. November 1970 war Mayen auch Verwaltungssitz des Landkreises Mayen. Mit knapp 20.000 Einwohnern ist Mayen die größte Stadt der rheinland-pfälzischen Eifel.

Westlich sowie nördlich und südwestlich von Mayen erhebt sich in einer Geländestufe die Eifel. In östlicher Richtung öffnet sich die Landschaft zum flach auslaufenden Koblenz-Neuwieder-Becken, das wiederum in den Nordteil Pellenz und den Südteil Maifeld unterteilbar ist, die landläufig noch zur Eifel gerechnet werden. Daher kommt die Bezeichnung „Mayen, das Tor zur Eifel“.Das Flüsschen Nette (Mittelrhein) durchfließt die Stadt von der Eifel kommend in Richtung Weißenthurm am Rhein.

Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Mayen-Koblenz

Postleitzahl: 56727, 56729
Vorwahl: 02651
KFZ-Kennzeichen: MYK, MY

Stadtverwaltung Mayen
Rathaus Rosengasse 2
56727 Mayen
Postfach 19 53
56709 Mayen
Telefon: +49 (0) 2651 88 0 (Zentrale)
Telefax: +49 (0) 2651 88 52600
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bürgermeister Mayen
Bürgermeister der Stadt Mayen
Bernhard Mauel
Dienstzimmer im Rathaus der Stadt Mayen:
Telefon: 02651 88

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